Führerscheinuntersuchung2019-02-28T08:51:26+01:00

Führerscheinuntersuchung

Seit Januar 1999 gilt in Deutschland die sogenannte Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

In dieser Verordnung wird festgelegt, dass für die Erlangung und Aufrechterhaltung bestimmter Führescheinklassen ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben sind.

Ab dem fünfzigsten Lebensjahr benötigen Inhaber der Klassen C1 und C1E sie alle fünf Jahre.

Wir führen diese Untersuchung gerne bei Ihnen in unserer Praxis durch.

Zusätzlich ist immer eine augenärztliche Untersuchung notwendig.

Die Untersuchung umfasst:

  • Anamnese
  • Körperliche Untersuchung
  • Labordiagnostik (kleines Blutbild, Blutzucker, Schilddrüse, Nierenfunktion, Urin)
  • abschließende Beratung
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