Patientenverfügung
Seit Kurzem ist nunmehr die Patientenverfügung gesetzlich geregelt.
Für Sie als Patienten folgt daraus: Sie legen als einwilligungsfähige volljährige Person in einer Patientenverfügung für den Fall Ihrer Einwilligungsunfähigkeit schriftlich fest, dass Sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen Ihres Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen oder diese untersagen.
Dieser schriftlich festgelegte Wille gilt unmittelbar und ist – unabhängig vom Stadium Ihrer Erkrankung – für Ärzte, Pflegekräfte und andere Beteiligte bindend.
Jederzeit können Sie jedoch Ihre Patientenverfügung formlos widerrufen.
Die Ärztekammer Niedersachsen bietet Ihnen ein Formular an, das Sie > hier herunterladen können. Entsprechende Formulare können Sie aber auch in unserer Praxis erhalten.