Wann darf nicht geimpft werden – sogenannte Kontraindikationen?
- Vorgehen bei Infekten: Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollten frühestens 2 Wochen nach Genesung geimpft werden (Ausnahme: postexpositionelle Impfung).
- Impfhindernisse können Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs sein. In Betracht kommen vor allem Neomycin und Streptomycin sowie in seltenen Fällen Hühnereiweiß. Personen, die nach oraler Aufnahme von Hühnereiweiß mit anaphylaktischen Symptomen reagieren, sollten nicht mit hühnereiweißhaltigen Impfstoffen (Influenza-, Gelbfieberimpfstoff) geimpft werden.
- Im Fall eines angeborenen oder erworbenen Immundefekts sollte vor der Impfung mit einem Lebendimpfstoff der den Immundefekt behandelnde Arzt konsultiert werden.
- Nicht dringend indizierte Impfungen sollten während der Schwangerschaft nicht durchgeführt werden, dies gilt vor allem für Impfungen mit Lebendimpfstoffen gegen Gelbfieber, Masern, Mumps, Röteln, Varizellen.
Falsche Kontraindikationen, d.h. Umstände, die irrtümlich als Kontraindikationen angesehen werden, dürfen nicht dazu führen, dass indizierte Impfungen unterbleiben.
Zu den “falschen Kontraindikationen” gehören
- banale Infekte, auch wenn sie mit subfebrilen Temperaturen (<=38,5 °C) einhergehen
- ein möglicher Kontakt des Impflings zu Personen mit ansteckenden Krankheiten
- Krampfanfälle in der Familie
- Fieberkrämpfe in der Anamnese des Impflings (eine Gabe von Fiebersenkern ist zu erwägen z.B. bei Totimpfstoffen zum Zeitpunkt der Impfung und jeweils 4 und 8 Stunden nach der Impfung sowie bei der MMR-Impfung zwischen dem 7. und 12. Tag im Falle einer Temperaturerhöhung)
- Hautausschläge
- Behandlung mit Antibiotika oder niedrigen Dosen von Kortison oder lokal angewendeten steroidhaltigen Präparaten
- Schwangerschaft der Mutter des Impflings
- Angeborene oder erworbene Immundefekte bei Impfung mit Totimpfstoffen
- Neugeborenengelbsucht
- Frühgeburtlichkeit (Frühgeborene sollten unabhängig von ihrem Reifealter und aktuellen Gewicht entsprechend dem empfohlenen Impfalter geimpft werden.)
- Chronische Krankheiten sowie nicht progrediente Krankheiten des ZNS.
- Blutuntersuchungen
- Urinuntersuchungen
- Langzeit – Blutdruckmessung
- Ruhe EKG
- Belastungs-EKG
- Gesundheitscheck
- Hautkrebsvorsorge
- Krebsvorsorge
- Jugendges.-Untersuchung J1
- Impfungen
- Ultraschall der Bauchorgane
- Ultraschall der Schilddrüse
- Lungenfunktionsprüfung
- Jugendarbeitsschutz-Unters.
- DMP (Disease Management Programme)
- Hypertonie-Schulung
>Bitte Menüpunkt wählen!<